Nicht bestanden zu haben, ist ärgerlich, aber kein Beinbruch – und definitiv kein Grund, das Angeln in Bayern aufzugeben. Hier erfährst du, was jetzt konkret zu tun ist.
Wie oft darf ich die Prüfung wiederholen?
Es gibt in Bayern keine Begrenzung der Versuche – du kannst die Fischerprüfung so oft wiederholen, wie nötig, bis du sie bestanden hast.
Wann kann ich erneut antreten?
Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist eine erneute Anmeldung in der Regel nach etwa 4 Wochen möglich. Die konkreten Termine findest du in unserer Terminübersicht.
→ Prüfungstermine der Fischerprüfung Bayern
Muss ich die Prüfungsgebühr erneut zahlen?
Ja, für jeden weiteren Versuch wird die Prüfungsgebühr von 50 Euro erneut fällig.
→ Prüfungsgebühr der Fischerprüfung Bayern
Muss ich den Vorbereitungskurs nochmal besuchen?
Nein, der einmal vollständig absolvierte Vorbereitungskurs bleibt gültig – du musst ihn für einen weiteren Prüfungsversuch nicht erneut belegen. Du meldest dich mit deiner bestehenden Teilnehmernummer einfach zu einem neuen Prüfungstermin an.
Wie finde ich heraus, woran es lag?
Da die echte Prüfung dir nicht mitteilt, welche einzelnen Fragen falsch waren, lohnt sich ein strukturierter Blick zurück: In welchem der fünf Fachgebiete warst du dir am unsichersten? Nutze anschließend unsere kostenlose Prüfungssimulation, um gezielt zu üben – dort siehst du zu jeder falschen Antwort sofort die richtige Lösung mit Erklärung, sodass du erkennst, wo genau deine Wissenslücken liegen. → Kostenlos üben: Prüfungssimulation für die Fischerprüfung Bayern
Wie bereite ich mich gezielter auf den nächsten Versuch vor?
Denk daran: Die Prüfung ist erst bestanden, wenn du in keinem der fünf Fachgebiete mehr als 6 von 12 Fragen falsch hast und insgesamt nicht mehr als 15 Fehler machst. Ein einzelnes schwaches Fachgebiet reicht also aus, um durchzufallen – selbst wenn du in den anderen vier sehr gut warst. Konzentriere dich beim erneuten Lernen deshalb besonders auf das Gebiet, das dir am schwersten fiel, statt gleichmäßig noch einmal alles zu wiederholen. → Wie viele Fehler sind erlaubt? Die Bestehensgrenze
Häufige Fragen zum Nichtbestehen
Nein, das kommt regelmäßig vor und ist völlig normal – die Prüfung deckt fünf sehr unterschiedliche Fachgebiete ab, da reicht ein einzelner schwacher Bereich für ein Nichtbestehen.
Es gibt keine Frist, bis zu der du erneut antreten musst – du kannst dir für die Wiederholung so viel Zeit nehmen, wie du brauchst.
