Fisch waidgerecht betäuben und töten – Recht und Praxis

Das fachgerechte Betäuben, Töten und Schlachten von Fischen ist kein Nebenaspekt der Fischerei, sondern gesetzlich verpflichtender Bestandteil deiner Ausbildung. Hier die rechtliche Grundlage und was dabei praktisch von dir erwartet wird.

Die gesetzliche Grundlage

Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt in § 90a klar: Tiere sind keine Sachen, sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Konkret wird das im Tierschutzgesetz: Nach § 1 TierSchG darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 4 Abs. 1 TierSchG legt fest: Ein Wirbeltier – und damit auch ein Fisch – darf nur unter Betäubung oder, soweit zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Und entscheidend: Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Genau deshalb ist die praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische in Bayern gesetzlicher Pflichtbestandteil deines Vorbereitungskurses – ohne sie wirst du nicht zur Fischerprüfung zugelassen. → Der Praxistag – Ablauf, Inhalte, was du mitbringst

Ist das Angeln zum Zweck der Nahrungsgewinnung ein “vernünftiger Grund”?

Ja, eindeutig: Werden Fische im Rahmen ordnungsgemäßer Fischereiausübung gefangen, um daraus Lebensmittel zu gewinnen, ist das ein anerkannter vernünftiger Grund im Sinn des Tierschutzgesetzes – die dabei unvermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden sind gerechtfertigt, solange fachgerecht vorgegangen wird.

Wie läuft die praktische Ausbildung dazu ab?

Die Vorgaben der Prüfungsbehörde sind hier sehr konkret:

  • Die praktische Einweisung wird ausschließlich von sachkundigen Ausbildern unter geeigneten Rahmenbedingungen durchgeführt.
  • Die maximale Gruppenstärke liegt bei 10 bis 12 Teilnehmern und darf 14 nicht überschreiten – damit jeder wirklich sieht und versteht, worauf es ankommt.
  • Jeder Teilnehmer muss anschließend unter direkter Anleitung eines Ausbilders selbst üben. Dabei arbeiten maximal zwei Teilnehmer gleichzeitig unter Aufsicht, und der eigentliche Tötungsvorgang wird jeweils nur von einer Person unter direkter Kontrolle des Ausbilders durchgeführt.

Die einzelnen Schritte im Überblick

  1. Betäuben – mit geeignetem Werkzeug, um dem Fisch unnötiges Leiden zu ersparen
  2. Töten durch Blutentzug – mittels Kiemenrundschnitt
  3. Waschen und Aufbewahren – fachgerechte Behandlung als Lebensmittel

Hygienische Anforderungen

Auch wenn im Rahmen des Kurses kein gewerbsmäßiges Behandeln von Lebensmitteln stattfindet, gelten grundlegende Hygieneregeln: Fisch als Lebensmittel muss stets so behandelt werden, dass er keinen gesundheitlich oder hygienisch nachteiligen Einwirkungen ausgesetzt wird – etwa durch Schmutz oder Verunreinigungen. Für den praktischen Teil empfiehlt sich waschbare Arbeitskleidung; für die Mitnahme deines geschlachteten Fisches solltest du dichte, dichtschließende Behälter oder Tüten einplanen. → Der Praxistag – Ablauf, Inhalte, was du mitbringst

Häufige Fragen zum waidgerechten Töten

Ja, bei uns musst du einen Fisch selbst töte. Die notwendigen Kenntnisse musst du nachweislich erwerben – das ist Teil der Pflichtausbildung.

Ja, nach § 4 Abs. 1 TierSchG darf ein Wirbeltier nur töten, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat – ein Verstoß gegen die Tötungsvorschriften kann nach § 17 TierSchG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.