Die Fischerei ist in Deutschland Ländersache – jedes Bundesland hat sein eigenes Fischereigesetz. Ob dein bayerischer Fischereischein auch anderswo gilt, hängt deshalb vom sogenannten Wohnsitzprinzip ab, das die meisten Bundesländer anwenden.
Das Wohnsitzprinzip einfach erklärt
Die meisten Bundesländer erkennen einen Fischereischein aus einem anderen Bundesland an – allerdings nur unter einer Bedingung: Du darfst zum Zeitpunkt deiner Prüfung deinen Hauptwohnsitz nicht in genau diesem anerkennenden Bundesland gehabt haben. Ein Beispiel: Hast du deine Prüfung in Bayern abgelegt und wohnst weiterhin in Bayern, gilt dein Schein in vielen anderen Bundesländern – wärst du zum Prüfungszeitpunkt aber schon in einem anderen Bundesland gemeldet gewesen, könnte genau dieses Bundesland deinen bayerischen Schein unter Umständen nicht anerkennen.
Gilt das auch umgekehrt für Bayern?
Ja – nach § 2 AVBayFiG gelten in anderen Bundesländern ausgestellte Fischereischeine auch in Bayern, sofern der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung seinen Hauptwohnsitz nicht in Bayern hatte. Nicht anerkannt werden dabei Fischereischeine, die ohne die vorgeschriebene Fischerprüfung erworben wurden.
Was, wenn ich in ein anderes Bundesland umziehe?
Ziehst du dauerhaft in ein anderes Bundesland um, solltest du dich vor Ort erkundigen, ob dein bayerischer Schein weiterhin ausreicht oder umgeschrieben werden muss. Mehrere Bundesländer verlangen bei einem Wohnsitzwechsel die Vorlage deines bisherigen Fischereischeins und in manchen Fällen zusätzlich deines Prüfungszeugnisses, um dir vor Ort einen neuen, auf den dortigen Wohnsitz ausgestellten Schein zu erteilen.
Kurz angeln in einem anderen Bundesland, ohne umzuziehen
Machst du nur einen Ausflug oder Urlaub in ein anderes Bundesland und behältst deinen bayerischen Hauptwohnsitz, greift in der Regel das Wohnsitzprinzip zu deinen Gunsten – dein bayerischer Fischereischein wird dann meist anerkannt. Verlässlich ist das aber nicht in jedem Einzelfall, da die genaue Ausgestaltung von Bundesland zu Bundesland variiert. Informiere dich deshalb vor jedem Angelausflug in ein anderes Bundesland direkt bei der dortigen Fischereibehörde, statt dich allein auf Faustregeln zu verlassen.
Was in jedem Fall zusätzlich gilt
Unabhängig davon, ob dein Fischereischein anerkannt wird: Du brauchst für das jeweilige Gewässer immer zusätzlich einen gültigen Erlaubnisschein vor Ort – dein Fischereischein allein berechtigt dich nirgends zum tatsächlichen Angeln.
→ Fischereischein, Angelschein, Erlaubnisschein – die Unterschiede
Häufige Fragen zur bundesweiten Gültigkeit
Nein, in der Regel nicht, solange dein Hauptwohnsitz in Bayern bleibt – prüfe aber vorab, ob das jeweilige Bundesland Besonderheiten vorsieht.
Da nicht jedes Bundesland das Lebenszeit-Modell kennt, kann es beim Umschreiben zu Besonderheiten kommen – kläre das am besten direkt mit der Behörde am neuen Wohnort.
Nein, ausländische Fischereischeine werden in Bayern grundsätzlich nicht anerkannt – Ausnahme ist der spezielle Touristen-Fischereischein für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland.
Im Zweifel entscheidet immer die Fischereibehörde des Bundeslandes, in dem du tatsächlich angeln möchtest – ruf im Zweifel dort direkt an.
