Eine der häufigsten Fragen vor der Fischerprüfung: Wie viele Fehler darf ich mir eigentlich erlauben, ohne durchzufallen? Die Antwort ist klar geregelt – hier die genaue Bestehensgrenze.
Die Bestehensregel im Detail
Die Fischerprüfung in Bayern besteht aus 60 Fragen, verteilt auf fünf Fachgebiete mit je 12 Fragen. Du hast bestanden, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Insgesamt maximal 15 Fehler über alle 60 Fragen hinweg
- Maximal 6 Fehler pro Fachgebiet – also nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen eines Gebiets
Sobald eine der beiden Grenzen überschritten wird, ist die Prüfung nicht bestanden – auch wenn die Gesamtfehlerzahl von 15 noch nicht erreicht ist. Ein Beispiel: Wer in einem einzelnen Fachgebiet 7 von 12 Fragen falsch beantwortet, fällt durch, selbst wenn insgesamt nur 10 Fehler gemacht wurden.
Warum diese zwei Grenzen wichtig sind
Die Regel stellt sicher, dass du nicht nur im Durchschnitt gut abschneidest, sondern in jedem der fünf Fachgebiete – Fischkunde, Gewässerkunde, Fischhege, Fanggeräte/Praxis und Rechtsvorschriften – ein solides Grundverständnis hast. Es reicht also nicht, drei Gebiete perfekt zu beherrschen und ein viertes komplett zu vernachlässigen. → Die 30 Unterrichtsstunden – Lehrplan im Detail
Wie erfahre ich mein Ergebnis?
Die Prüfung findet am PC statt, und dein Ergebnis – bestanden oder nicht bestanden – wird dir direkt nach Abgabe angezeigt beziehungsweise noch im Prüfungslokal mitgeteilt. Eine Aufschlüsselung, welche einzelnen Fragen du falsch hattest, bekommst du dabei nicht.
Wie kann ich mein Risiko vorab realistisch einschätzen?
Genau hier hilft dir unsere kostenlose Prüfungssimulation: Sie läuft im echten Prüfungsmodus mit der gleichen Struktur – 12 Fragen pro Fachgebiet – ab und zeigt dir am Ende ein klares „bestanden” oder „nicht bestanden” nach exakt dieser Regel. Zusätzlich bekommst du zu jeder falschen Antwort die richtige Lösung mit Erklärung, damit du siehst, in welchem Fachgebiet du noch nacharbeiten solltest.
→ Kostenlos üben: Prüfungssimulation für die Fischerprüfung Bayern
Was, wenn ich nur knapp nicht bestanden habe?
Auch ein knappes Nichtbestehen – etwa 16 statt 15 Gesamtfehler oder 7 statt 6 Fehler in einem Fachgebiet – zählt als nicht bestanden. Es gibt keine Toleranzregelung für „fast geschafft”. Du kannst die Prüfung dann zu einem späteren Termin erneut ablegen.
→ Durchgefallen – wie es jetzt weitergeht
Häufige Fragen zur Bestehensgrenze
Ja, die Fachgebiets-Grenze von maximal 6 Fehlern gilt unabhängig von deiner Gesamtleistung – ein schwaches Fachgebiet kann dich auch bei guter Gesamtpunktzahl durchfallen lassen.
Ja, laut Prüfungsbehörde zählen nicht oder falsch beantwortete Fragen gleichermaßen als Fehler.
Am zuverlässigsten mit unserer kostenlosen Prüfungssimulation im echten Prüfungsmodus – sie wertet nach genau derselben Regel aus wie die echte Prüfung.
