Die 30 Unterrichtsstunden – Lehrplan im Detail

Der Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung in Bayern ist kein freies Kursformat, sondern folgt einem verbindlichen Ausbildungsplan der Prüfungsbehörde – dem Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Dieser legt exakt fest, welche sieben Themenbereiche behandelt werden müssen und mit wie vielen Stunden mindestens. Hier bekommst du den vollständigen Überblick.

Wie viele Stunden sind Pflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 30 Unterrichtsstunden zu 60 Minuten, verteilt auf sieben Ausbildungsbereiche. Die Prüfungsbehörde nennt zusätzlich empfohlene, höhere Stundenzahlen je Bereich – unser Kurs orientiert sich an den 30 Pflichtstunden und deckt darin alle sieben Bereiche vollständig ab.

Die 7 Ausbildungsbereiche im Überblick

BereichMindeststundenEmpfohlene Stunden
1. Fischkunde7 Std.9 Std.
2. Gewässerkunde5 Std.7 Std.
3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege3 Std.5 Std.
4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische4 Std.7 Std.
5. Rechtsvorschriften5 Std.6 Std.
6. Praktische Einweisung Fanggeräte3 Std.4 Std.
7. Praktische Einweisung Behandlung gefangener Fische3 Std.4 Std.

In den Bereichen 1 bis 5 müssen mindestens je 3 Stunden besucht werden, in den Bereichen 6 und 7 mindestens je 2 Stunden – die restlichen Stunden bis zur Mindestgesamtzahl von 30 kannst du frei auf die Bereiche verteilen. Bei uns deckt der reguläre Kursaufbau bereits die empfohlenen Zeiten ab.

Was lernst du in den einzelnen Bereichen?

1. Fischkunde – Körperbau, Sinnesorgane und Fortpflanzung der Fische, dazu die spezielle Artenkunde: von Neunaugen über Lachsfische, Karpfenfische bis zu Barschen und Krebsen – mit Schwerpunkt auf den in Bayern vorkommenden Arten.

2. Gewässerkunde – Physikalische und chemische Eigenschaften des Wassers, Lebenszonen in stehenden und fließenden Gewässern, Gewässergüte sowie Pflanzen und Tiere am und im Gewässer.

3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege – Schonmaß und Schonzeit, Fischbesatz, Artenschutz, Biotopschutz sowie Fischkrankheiten und ihre Vorsorge. → Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern – die Tabelle

4. Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische – Ruten, Rollen, Schnüre, Knoten, Haken und Köder, dazu die verschiedenen Fangmethoden sowie der fachgerechte Umgang mit dem Fang.

5. Rechtsvorschriften – Bayerisches Fischereigesetz, Tierschutz-, Wasser- und Naturschutzrecht sowie ergänzende Vorschriften aus BGB und StGB, soweit fischereirelevant.

6. Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte – Knoten unter Anleitung binden, Angelgeräte auf Schäden prüfen, komplette Montagen für Stipp-, Grund-, Spinn- und Fliegenfischen zusammenstellen.

7. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische – der verpflichtende Teil deines Praxistags: schonendes Zurücksetzen, Hältern sowie das fachgerechte Betäuben, Töten und Schlachten von Fischen unter Aufsicht erfahrener Ausbilder. → Der Praxistag – Ablauf, Inhalte, was du mitbringst

Warum gerade der Praxisteil so wichtig ist

Die Bereiche 6 und 7 sind kein optionales Extra, sondern gesetzlich zwingend vorgeschrieben – wer sie verpasst, wird nicht zur Prüfung zugelassen. Das Töten und Schlachten von Fischen darf laut Tierschutzgesetz ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die dafür nachweislich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben. Genau diesen Nachweis erbringst du im Rahmen deines Kurses bei uns.

Offizielle Quelle

Der vollständige, verbindliche Ausbildungsplan wird vom Institut für Fischerei der LfL herausgegeben. Du findest ihn zum Nachlesen auf der Seite des Instituts für Fischerei zur Fischerprüfung sowie als vollständiges PDF-Dokument dort zum Download.

Häufige Fragen zum Lehrplan

Ja, alle Bereiche sind prüfungsrelevant – die Prüfung deckt alle fünf theoretischen Fachgebiete ab, nicht nur einzelne Schwerpunkte.

Sie gehören zu den umfangreichsten Bereichen, da hier die meisten Einzelfakten zu lernen sind. → Die häufigsten Fehler in der Fischerprüfung

Ja – unser Kurs ist bewusst exakt auf die vorgeschriebenen 30 Stunden zugeschnitten und deckt darin alle sieben Ausbildungsbereiche vollständig ab. Manche Kursanbieter werben mit deutlich längeren Kursen, ohne dass das automatisch bessere Prüfungsvorbereitung bedeutet – entscheidend ist, dass alle sieben Bereiche fundiert abgedeckt sind, nicht die reine Stundenzahl.