Prüfungsgebühr der Fischerprüfung Bayern

Für die Teilnahme an der staatlichen Fischerprüfung in Bayern fällt eine gesetzlich festgelegte Prüfungsgebühr an. Sie ist unabhängig davon, welchen Vorbereitungskurs und welchen Anbieter du gewählt hast, und wird separat über das Online-Prüfungsportal der zuständigen Fischereibehörde gezahlt.

Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?

Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro. Sie ist bei jeder Anmeldung zur Prüfung fällig – unabhängig davon, ob es dein erster Versuch ist oder eine Wiederholung.

Wann und wo wird die Gebühr fällig?

Du zahlst die Prüfungsgebühr im Rahmen deiner Anmeldung im Online-Prüfungsportal der Fischereibehörde, nicht bei uns als Kursanbieter. In der Regel erfolgt die Zahlung direkt bei der Anmeldung per Online-Zahlungsverfahren.

Ausführlich: Anmeldung Schritt für Schritt im Prüfungsportal

Ist die Prüfungsgebühr im Kurspreis enthalten?

Nein. Die Kursgebühr für den Vorbereitungskurs und die Prüfungsgebühr für die staatliche Prüfung sind zwei getrennte Zahlungen an zwei unterschiedliche Stellen.

Alle Kosten im Überblick: Was kostet der Angelschein in Bayern?

Was passiert bei einer Wiederholungsprüfung?

Solltest du die Prüfung nicht bestehen, musst du dich für den nächsten Versuch erneut anmelden – und die Prüfungsgebühr von 50 Euro wird dabei erneut fällig. Es gibt keine ermäßigte Gebühr für Wiederholungsprüfungen.

Ausführlich: Durchgefallen – wie es jetzt weitergeht

Wird die Gebühr erstattet, wenn ich nicht antreten kann?

Das hängt von den Regelungen der jeweiligen Fischereibehörde und dem Zeitpunkt der Absage ab. Bitte informiere dich im konkreten Fall direkt im Prüfungsportal oder bei der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zur Prüfungsgebühr

Nein, die Prüfungsgebühr geht direkt an die zuständige Fischereibehörde und ist nicht Teil deiner Kursgebühr bei uns.

Die Prüfungsgebühr von 50 Euro gilt einheitlich für alle Prüfungsteilnehmer.

Nein, die 50 Euro decken die gesamte Prüfung ab, unabhängig von der Anzahl der Prüfungsteile.