Nachtangeln in Bayern – was ist erlaubt?

Das bayerische Fischereigesetz und seine Ausführungsverordnung enthalten kein generelles, landesweites Verbot des Nachtangelns. Das bedeutet aber nicht automatisch „überall und immer erlaubt” – die tatsächliche Rechtslage setzt sich aus mehreren Ebenen zusammen, die du kennen solltest.

Die drei Ebenen, die für dich gelten

In Bayern ist beim Angeln immer eine dreistufige Regelungshierarchie zu beachten:

  1. Das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG) und seine Ausführungsverordnung (AVBayFiG) – die landesweite gesetzliche Grundlage
  2. Die Bezirksfischereiverordnung des jeweiligen Regierungsbezirks – kann zusätzliche, strengere Einschränkungen festlegen
  3. Die Regeln des Fischereirechtsinhabers oder Pächters auf deinem Erlaubnisschein – kann die gesetzlichen Vorgaben weiter verschärfen, aber nicht lockern

Ein Fischereirechtsinhaber oder Verein darf also Schonzeiten verlängern, Schonmaße erhöhen oder eben das Angeln ab einer bestimmten Uhrzeit verbieten – er darf die gesetzlichen Mindeststandards aber nicht unterschreiten.

Was heißt das konkret fürs Nachtangeln?

Ob du an einem bestimmten Gewässer nachts angeln darfst, hängt in erster Linie von deinem Erlaubnisschein beziehungsweise deiner Vereins- oder Gewässerordnung ab. Manche Gewässer erlauben Nachtangeln uneingeschränkt, andere schränken es zeitlich ein (z. B. nur bis Mitternacht), wieder andere verbieten es ganz – häufig aus Gründen des Naturschutzes, um die nächtliche Ruhe am Gewässer zu wahren. Steht auf deinem Erlaubnisschein nichts Einschränkendes zum Nachtangeln, gilt grundsätzlich keine zusätzliche zeitliche Beschränkung durch diesen Schein – schau aber sicherheitshalber auch, ob dein Regierungsbezirk in seiner Bezirksfischereiverordnung eigene Regelungen dazu trifft.

Die Pflicht zur ständigen Beaufsichtigung – auch nachts

Unabhängig von der Uhrzeit gilt: Deine Handangel muss laut AVBayFiG ständig beaufsichtigt werden. Das bedeutet, du musst jederzeit in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen. Wer beim Nachtangeln fest einschläft, ohne die Rute im Zugriff und unter Kontrolle zu behalten, verstößt gegen diese Vorschrift – unabhängig davon, ob das Nachtangeln an sich am jeweiligen Gewässer erlaubt ist. Diese Regel gilt übrigens tagsüber genauso, wird beim Nachtangeln aber besonders relevant.

Die häufigsten Fehler in der Fischerprüfung

Weitere Punkte, die beim Nachtangeln oft übersehen werden

  • Zelten am Gewässer: Das Aufstellen eines Zeltes ist eine eigene Frage, unabhängig vom Nachtangeln selbst, und kann je nach Grundstück (öffentlich, privat, Naturschutzgebiet) zusätzlich eingeschränkt oder verboten sein. Wildcampen ist in Bayern grundsätzlich verboten!
  • Lärm und Licht: Auch wenn Nachtangeln erlaubt ist, gelten allgemeine Rücksichtnahmepflichten gegenüber Anwohnern und der Natur.
  • Maximal zwei Handangeln: Diese allgemeine Begrenzung aus der AVBayFiG gilt unabhängig von der Tageszeit.

Häufige Fragen zum Nachtangeln in Bayern

Nein, es gibt kein pauschales gesetzliches Verbot – die Erlaubnis hängt vom jeweiligen Gewässer, deinem Erlaubnisschein und der zuständigen Bezirksfischereiverordnung ab.

Auf deinem Erlaubnisschein beziehungsweise in der Gewässerordnung deines Vereins oder Bewirtschafters – im Zweifel frag direkt dort nach.

Nein, die Handangel muss ständig beaufsichtigt werden – ein Verstoß dagegen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, unabhängig von der Erlaubnis zum Nachtangeln selbst.

Nicht zwingend – die Bezirksfischereiverordnungen können sich unterscheiden, deshalb lohnt sich bei Unsicherheit ein Blick in die für dein Gewässer zuständige Verordnung.