Seit 2025 gilt in Bayern eine neue, einfachere Regelung dafür, wie Kinder ans Angeln herangeführt werden können – ganz ohne eigene Prüfung. Wer hier den Begriff „Jugendfischereischein” sucht, findet ihn nicht mehr: Er wurde durch das sogenannte Jugendfischen ersetzt.
Was hat sich geändert?
Der frühere Jugendfischereischein, den Kinder und Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen eigenständig beantragen konnten, ist zum 1. Januar 2025 entfallen. An seine Stelle ist das Jugendfischen getreten – ein deutlich unkomplizierteres Modell ohne eigene Prüfung und ohne eigenen Schein für das Kind.
Wie funktioniert das Jugendfischen?
Kinder ab 7 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen angeln, der selbst einen gültigen Fischereischein besitzt. Das Kind braucht dafür keinen eigenen Fischereischein und muss keine Prüfung ablegen- ein Erlaubnisschein ist aber dennoch erforderlich. Die Verantwortung liegt bei der erwachsenen Begleitperson – sie stellt sicher, dass die geltenden Regeln zu Schonzeiten, Mindestmaßen und erlaubten Fanggeräten eingehalten werden.
→ Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern – die Tabelle
Was ist mit Kindern unter 7 Jahren?
Für sie gibt es keine eigenständige Angelmöglichkeit vorgesehen – begleitetes Zusehen am Wasser ist natürlich weiterhin möglich, das eigenständige Angeln mit Rute und Haken beginnt aber erst ab 7 Jahren im Rahmen des Jugendfischens.
Ab wann brauchen Kinder einen eigenen Fischereischein?
Möchte dein Kind eigenständig ohne Begleitung angeln, braucht es einen eigenen Fischereischein – dafür ist das Ablegen der staatlichen Fischerprüfung ab 12 Jahren Voraussetzung, der Fischereischein selbst wird ab 14 Jahren ausgestellt.
→ Ab welchem Alter zum Angelschein?
Ist das Jugendfischen eine gute Vorbereitung auf den späteren Angelschein?
Ja – viele Familien nutzen das Jugendfischen genau dafür: Das Kind sammelt über Jahre praktische Erfahrung am Wasser, bevor es mit 12 Jahren selbst zur Prüfung antritt. Wer diesen praktischen Vorsprung mitbringt, tut sich im späteren Vorbereitungskurs oft leichter, gerade im praktischen Teil.
Häufige Fragen zum Jugendfischen
Ja, du trägst als begleitender Erwachsener die Verantwortung dafür, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten werden – Schonzeiten, Mindestmaße und erlaubte Fanggeräte eingeschlossen.
Dazu informierst du dich am besten direkt bei deiner zuständigen Fischereibehörde, da Übergangsregelungen im Einzelfall gelten können.
Ja, im Rahmen der geltenden Schonzeiten und Mindestmaße darf das Kind unter Aufsicht der Begleitperson selbst fischen und den Fang behalten.
