Angelschein mit Wohnsitz außerhalb Bayerns oder nach Umzug

Ob du in Bayern angeln darfst und wie es mit deinem Fischereischein weitergeht, hängt nicht davon ab, wo du wohnst – trotzdem tauchen dazu immer wieder Fragen auf. Hier die wichtigsten Antworten.

Kann ich die Fischerprüfung in Bayern ablegen, wenn ich woanders wohne?

Grundsätzlich ist die bayerische Fischerprüfung für Personen mit Hauptwohnsitz in Bayern vorgesehen. Wohnst du in einem anderen Bundesland oder im Ausland, kann eine Teilnahme dennoch möglich sein, muss aber vorab von der bayerischen Prüfungsbehörde geprüft beziehungsweise freigegeben werden.

Unseren Vorbereitungskurs kannst du selbstverständlich besuchen. Wir empfehlen dir jedoch, dich vor der Buchung mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Verbindung zu setzen. Bei einem Wohnsitz in einem anderen Bundesland solltest du zusätzlich bei deiner zuständigen Fischereischeinstelle nachfragen, ob das bayerische Prüfungszeugnis dort anerkannt wird.

Ist ein Fischereischein aus einem anderen Bundesland in Bayern gültig?

Das hängt vom jeweiligen Bundesland und den dortigen Prüfungsinhalten ab – eine pauschale bundesweite Anerkennung gibt es nicht automatisch.

Ist der bayerische Fischereischein bundesweit gültig?

Was passiert, wenn ich nach Bayern ziehe und dort bereits einen Fischereischein aus einem anderen Bundesland habe?

Ob dein bestehender Fischereischein in Bayern anerkannt wird oder du die bayerische Prüfung zusätzlich ablegen musst, prüfst du am besten direkt bei der für deinen neuen Wohnort zuständigen unteren Fischereibehörde – das hängt von der Gleichstellungsregelung für den jeweiligen Herkunftsschein ab. Einen nicht in Bayern ausgestellten Fischereischein kannst du in Bayern nicht verlängern lassen.

Was passiert, wenn ich nach der Prüfung aus Bayern wegziehe?

Dein bayerischer Fischereischein bleibt gültig – ein Umzug innerhalb Deutschlands ändert nichts an einem bereits ausgestellten Fischereischein. Um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen sollte die Fischereischeinabgabe Lebenslang bezahlt werden. Du musst lediglich prüfen, ob du am neuen Wohnort einen neuen Erlaubnisschein für die dortigen Gewässer benötigst.

Erlaubnisschein und Angelkarte in Bayern bekommen

Muss ich meinen Fischereischein bei einem Umzug ummelden?

Nein, eine Ummeldung des Fischereischeins selbst ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht erforderlich.

Häufige Fragen

Ja, deine Staatsangehörigkeit oder dein Wohnsitz im Ausland stehen der Teilnahme an unserem Kurs und der bayerischen Prüfung nicht im Weg. Zulassung zur Prüfung musst du allerdings im Vorfeld mit der Prüfungsbehörde abklären!

Nein, für die Kursteilnahme ist keine Meldeadresse in Bayern erforderlich. Auch hier ist im Vorfeld eine Rücksprache mit der Prüfungsbehörde nötig.

Nach bestandener Prüfung beantragst du den Fischereischein bei der für deinen tatsächlichen Wohnsitz nächstgelegene Gemeinde in Bayern – unabhängig davon, wo du die Prüfung abgelegt hast.