Die Fischereiabgabe ist neben der Kursgebühr der größte Einzelposten auf dem Weg zum Angelschein in Bayern. Anders als die Verwaltungsgebühr ist sie nicht fix, sondern richtet sich – je nach gewählter Gültigkeit – nach deinem Lebensalter oder ist ein fester Satz. Grundlage ist § 9 Abs. 4 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz (AVBayFiG).
Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit (Einmalzahlung)
Diese Beträge gelten ohne Ermäßigung nach § 9 Abs. 4 AVBayFiG.
| Lebensalter bei Zahlung | Fischereiabgabe |
|---|---|
| 14–22 Jahre | 300 € |
| 23–27 Jahre | 288 € |
| 28–32 Jahre | 256 € |
| 33–37 Jahre | 224 € |
| 38–42 Jahre | 192 € |
| 43–47 Jahre | 160 € |
| 48–52 Jahre | 128 € |
| 53–57 Jahre | 96 € |
| 58–62 Jahre | 64 € |
| 63–67 Jahre | 32 € |
| ab 68 Jahre | 0 € |
Die Abgabe wird also mit jedem vollendeten fünften Lebensjahr günstiger, bis sie ab 68 Jahren vollständig entfällt. Wer den Fischereischein auf Lebenszeit früh im Leben beantragt, zahlt entsprechend mehr – dafür fällt die Abgabe kein zweites Mal an.
Fischereiabgabe für den Fischereischein mit 5-jähriger Gültigkeit
Anders als bei der Lebenszeit-Variante ist die Fischereiabgabe für den 5-Jahres-Schein nicht nach Alter gestaffelt, sondern ein fester Betrag:
| Gültigkeit | Fischereiabgabe |
|---|---|
| 5 Jahre | 40 € |
Nach Ablauf der fünf Jahre wird die Abgabe erneut fällig, wenn du den Schein verlängerst – in diesem Fall wieder pauschal 40 €. Das kann sich vor allem für jüngere Antragsteller lohnen, die sich noch nicht auf die Lebenszeit-Variante festlegen möchten: Statt einmalig bis zu 300 € zahlst du zunächst nur 40 € und entscheidest in fünf Jahren neu. Wer allerdings ohnehin dauerhaft angeln möchte, zahlt über mehrere Fünf-Jahres-Zyklen gerechnet am Ende oft mehr als mit der Einmalzahlung auf Lebenszeit.
→ Ausführlich dazu: Fischereischein auf Lebenszeit oder für 5 Jahre – was lohnt sich?
Wie wird das Alter berechnet?
Bei der Lebenszeit-Variante ist dein Lebensalter zum Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich, nicht das Alter bei der bestandenen Prüfung. Wer kurz vor einem Altersstichtag steht, kann durch eine bewusste zeitliche Planung der Zahlung unter Umständen in die nächstgünstigere Stufe fallen – ein Gedanke, der sich vor allem bei den größeren Sprüngen zwischen den Fünf-Jahres-Stufen lohnt. Bei der 5-Jahres-Variante spielt das Alter dagegen keine Rolle, hier gilt für jeden derselbe Satz von 40 €.
Wird die Fischereiabgabe zusammen mit dem Kurs bezahlt?
Nein. Die Fischereiabgabe ist kein Bestandteil der Kursgebühr und wird auch nicht an uns als Kursanbieter gezahlt. Sie wird zusammen mit der Verwaltungsgebühr fällig, wenn du nach bestandener Prüfung bei deiner Gemeinde den Fischereischein beantragst.
Häufige Fragen zur Fischereiabgabe
Bei der Lebenszeit-Variante wird die Abgabe einmalig für die gesamte Nutzungsdauer des Fischereischeins erhoben. Je älter du bist, desto kürzer ist statistisch die verbleibende Nutzungsdauer – deshalb sinkt der Betrag mit jeder Altersstufe.
Kurzfristig ist der 5-Jahres-Schein mit 40 € immer günstiger als die Lebenszeit-Zahlung. Wer aber über mehrere Jahrzehnte angeln möchte, zahlt bei wiederholter Verlängerung auf Dauer oft mehr als mit der einmaligen Lebenszeit-Zahlung – besonders wenn diese in einem höheren Alter geleistet wird, wo sie ohnehin schon günstiger ausfällt.
Nein, ein Umzug innerhalb Deutschlands ändert nichts an der einmal gezahlten Fischereiabgabe für den Lebenszeitschein.
§ 9 Abs. 4 AVBayFiG sieht in bestimmten Fällen Ermäßigungen vor. Die hier gezeigten Tabellen bilden die Beträge ohne Ermäßigung ab.
