Mit deutschem Angelschein im Ausland angeln

Planst du einen Angelurlaub im Ausland? Ob dein deutscher Fischereischein dort etwas wert ist, hängt stark vom Zielland ab – eine einheitliche europäische Regelung gibt es nicht. Hier der Überblick über die wichtigsten Reiseziele.

Zwei grundsätzlich unterschiedliche Situationen

Bei der Frage „Brauche ich meinen deutschen Angelschein im Ausland?” musst du zwei Fälle unterscheiden:

  1. Länder ohne Prüfungspflicht – hier reicht oft ein Personalausweis und eine gekaufte Angelerlaubnis, unabhängig davon, ob du überhaupt einen Fischereischein besitzt.
  2. Länder mit Prüfungspflicht, die den deutschen Nachweis anerkennen – hier ersetzt dein deutscher Fischereischein die dortige Prüfung.

Länder, in denen meist kein Fischereischein nötig ist

In mehreren beliebten Angelländern reicht der Kauf einer Angelberechtigung gegen Vorlage deines Personalausweises, ganz ohne Nachweis einer bestandenen Prüfung:

  • Niederlande – der landesweite „VISpas” ist frei käuflich, ohne Prüfung.
  • Dänemark – ein Angelschein wird gegen Gebühr und Personalausweis ausgestellt; unter 18- und über 66-Jährige benötigen ihn gar nicht. Für private Gewässer brauchst du zusätzlich eine Gewässerkarte.
  • Frankreich, Polen, Schweden – auch hier ist ein Angelurlaub in der Regel ohne Fischereischein-Nachweis möglich, meist reicht der Kauf einer Angelkarte vor Ort oder online.

Österreich: dein Fischereischein wird anerkannt

In Österreich ist die Fischerei Landessache. Für Österreicher selbst ist eine eigene Prüfung nötig, doch dein deutscher Fischereischein wird anerkannt – damit kannst du eine ganzjährig gültige Fischereilizenz für das jeweilige Bundesland erwerben. Diese Lizenz gilt allerdings nur in dem Bundesland, in dem du sie erworben hast, und ist nicht übertragbar. Alternativ gibt es für Touristen vielerorts eine zeitlich befristete Fischergastkarte, für die ebenfalls keine Prüfung nötig ist.

Schweiz

Auch in der Schweiz wird der deutsche Fischereischein in der Regel als Sachkundenachweis anerkannt – die genauen Regelungen unterscheiden sich allerdings je nach Kanton beziehungsweise Region, informiere dich deshalb vor Ort.

Polen und Tschechien: mit Zusatzschritten

In Polen und Tschechien wird dein deutscher Fischereischein grundsätzlich als Nachweis akzeptiert, du musst damit aber erst eine dortige Angellizenz beantragen. In Tschechien ist dafür teilweise sogar eine amtliche Beglaubigung (Apostille) deines deutschen Fischereischeins erforderlich – kläre das am besten frühzeitig vor der Reise.

Wichtig, unabhängig vom Land

  • Auch wenn dein Nachweis anerkannt wird, brauchst du fast überall zusätzlich eine Angelkarte oder Erlaubnis für das konkrete Gewässer – genau wie in Deutschland ist der reine Befähigungsnachweis nicht automatisch die Erlaubnis zum Angeln vor Ort.
  • Schonzeiten und Mindestmaße unterscheiden sich von Land zu Land – die bayerischen Regelungen gelten im Ausland nicht. → Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern – die Tabelle
  • Es gibt keine weltweit einheitliche Anerkennung deines deutschen Fischereischeins – außerhalb Europas solltest du in jedem Einzelfall die dortigen Vorschriften prüfen.

Häufige Fragen zum Angeln im Ausland

Nein, das unterscheidet sich stark – informiere dich vor jeder Reise gezielt für dein konkretes Reiseland.

Das ist je nach Land unterschiedlich – bei manchen Ländern und privaten Gewässern ist gar kein Fischereischein nötig, bei anderen schon. Informiere dich beim jeweiligen Gewässerbetreiber.

Dann bleibt oft nur die dortige Prüfung oder eine spezielle Gastlizenz für Touristen, sofern angeboten – informiere dich rechtzeitig vor der Reise bei der zuständigen Behörde des Ziellandes.