Fischereischein in Bayern beantragen

Du hast die Fischerprüfung bestanden – jetzt fehlt nur noch der eigentliche Fischereischein. Hier bekommst du den Überblick über die Beantragung sowie alles, was rechtlich rund ums Angeln in Bayern wichtig ist.

Wo beantragst du deinen Fischereischein?

Zuständig ist deine Wohnsitzgemeinde – in München zum Beispiel das Kreisverwaltungsreferat (KVR). Benötigt werden unter anderem dein Prüfungszeugnis, ein aktuelles Passfoto sowie bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. → Was kostet der Angelschein in Bayern?

Fischereischein, Angelschein, Erlaubnisschein – was ist der Unterschied?

Diese Begriffe werden oft durcheinandergeworfen. „Angelschein” ist nur die umgangssprachliche Bezeichnung für den Fischereischein. Der Erlaubnisschein wiederum ist etwas ganz anderes – er berechtigt dich, an einem konkreten Gewässer zu angeln. → Fischereischein, Angelschein, Erlaubnisschein – die Unterschiede

Wie kommst du an einen Erlaubnisschein?

Über Angelvereine, Angelgeschäfte oder mittlerweile auch online – allerdings nicht für jedes Gewässer, da manche privat oder vereinsexklusiv sind. → Erlaubnisschein und Angelkarte in Bayern bekommen

Wann kannst du zur Prüfung antreten?

Alle aktuellen Termine findest du in unserer laufend automatisch abgeglichenen Übersicht. → Prüfungstermine der Fischerprüfung Bayern

Was du beim Angeln beachten musst

Schonzeiten, Mindestmaße und weitere Vorschriften sind gesetzlich klar geregelt:

Was, wenn du ohne die nötigen Scheine angelst?

Das kann als Fischwilderei gewertet werden und teuer werden – bis hin zu einem echten Strafverfahren. → Angeln ohne Angelschein – Strafen und Folgen

Gilt dein Fischereischein auch außerhalb Bayerns?

In den meisten Fällen ja, nach dem sogenannten Wohnsitzprinzip. → Ist der bayerische Fischereischein bundesweit gültig? · Mit deutschem Angelschein im Ausland angeln

Häufige Fragen zum Fischereischein

Das hängt von deiner Gemeinde ab – frag am besten direkt bei der Antragstellung nach der voraussichtlichen Bearbeitungszeit.

Wende dich an deine Gemeinde – ist der Schein noch gültig, bekommst du eine Zweitschrift, ist er abgelaufen, beantragst du einen neuen.